on Jack Wolfskin, die Meute und die AGB [2]

http://lumma.de/2009/10/18/jack-wolfskin-die-meute-und-die-agb/#comment-20607

Ich mag da naiv sein, aber ich bin ja auch noch jung..

Die Tatze ist geschützt. Das gilt es zu akzeptiren. D.h. aber noch lange nicht, dass ich das richtig finde. Gerade bei dem verlinkten Beispiel mit der taz und dem damaligen Ablauf (die taz war eigentlich zuerst da.) zeigt sich für mein Verständnis die Realitätsferne.

Das Markenrecht von Jack Wolfskin wurde verletzt. Aber was für eine Verletzung ist das. Wo ist Jack Wolfskin verletzt. Welcher Schaden entsteht konkret dadurch.

Nicht die Sau, die durchs Dorf getrieben wird, macht hier ne große Welle, sondern Jack Wolfskin.

Nur weil ich Vorfahrt habe, muss ich mir diese Vorfahrt nicht auf Teufel komm raus nehmen. Sondern kann auch mal zurückhaltend auf die Kreuzung zufahren, um zu kucken, ob es nicht für alle vorteilhafter ist, wenn ich das andere Auto zu erst in die Kreuzung fahren lasse.
Some call it gesunder Menschenverstand.

on Jack Wolfskin, die Meute und die AGB

http://lumma.de/2009/10/18/jack-wolfskin-die-meute-und-die-agb/#comment-20599

“eben nicht so lukrativ”
Das ist das ganze Problem der Abmahnmechanik.

Die entscheidende Frage scheint hier für mich zu sein: Ist eine Pfote schützenswert. Wurde durch die im Werbeblogger abgebildete Pfote das Markenrecht von Jack Wolfskin verletzt? Und allein, dass ich diese Frage schon stellen muss, ist für mich ein Indiz eines verlorenen Augenmaß.

Und ganz allgemein – ohne die Details in diesem Fall zu kennen – und deswegen mit Blick auf viele Abmahnfälle gerichtet: Auf jedem Schreibtisch, auf dem eine Abmahnung verfasst, bzw. in Auftrag gegeben wird, steht ein Telefon, mit dem man telefonieren kann. Damit lassen sich viele Probleme nicht nur im Vorfeld, sondern auch mit einem erheblich geringeren Aufwand lösen.

Vielleicht gibt es bei den Anbietern bei Dawanda auch kommerzielle Absichten, aber ich wage die kühne Behauptung, dass keiner (abgesehen von den üblichen Ausnahmen) gezielt Jack Wolskin instrumentalisieren wollte, um den einen oder anderen Euro mehr rauszuschlagen. Jeder, der etwas bei ebay verkauft, möchte damit Geld verdienen. Trotzdem ist der Großteil der Verkäufer, nicht nur nach den ebay-Richtlininen, sondern auch nach geltendem Recht, als Privatverkäufer einzustufen. Die Abstufung ‘kommerziell – nicht kommerziell’ ist hier, und gerade in Zeiten von user-generated-content, nicht ausreichend. Es ist ein Unterschied, ob ich mich als Privatperson von Sachen inspieren lasse, um eigene Sachen im kleinen Rahmen unter die Leute zu bringen, oder ob ich professionell bestehende Marken nachempfinde und kopiere, um damit großen Reibach zu machen.

“Das Recht ist nur das ethische MINIMUM” unserer Gesellschaft. Vor diesem Schritt gibt es genug andere Ebenen, auf denen sich Menschen begegnen und ihre Unstimmigkeiten beseitigen können.
Erst recht im Netz.